Aufgaben und Ziele der Flüchtlings- und Integrationsberatung

Beraten werden sollen:
neu zuwandernde, dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise sowie in begründeten Einzelfällen seit längerem in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund mit Integrationsbedarf und dauerhaftem Bleiberecht;
und
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit unbekannter beziehungsweise ohne gute Bleibeperspektive, wobei objektiv und realistisch über ihre Situation in Deutschland, das heißt insbesondere über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreisepflicht beziehungsweise auf die Anerkennungsquoten im Asylverfahren und auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung hingewiesen werden soll sowie die Personen durch Orientierungshilfen, Beratung und Information in die Lage versetzt werden sollen, die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können; die Beratung dient auch dem Zweck, über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere über die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen, aufzuklären.

Die Unterstützungsangebote tragen zur Eigenverantwortlichkeit, zur Alltagsbewältigung und zur Orientierung in Deutschland bei. Die Beratung erfolgt bei Bedarf auch aufsuchend.

Beratungsziele

– Die Beratung berücksichtigt die jeweilige Bedarfslage zielgruppenspezifisch. 2Als Beratungsziele kommen insbesondere folgende Punkte in Betracht:
– Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Zugewanderten sowohl in den Unterkünften als auch im Gemeinwesen,
– Konfliktbewältigung in den Unterkünften und im sozialen Umfeld,
– Hilfe bei Krankheiten, insbesondere bei seelischen Erkrankungen,
– Hilfe bei Behinderung,
– allgemeine Unterstützung bei der beruflichen Integration,
– Hinweise für zu beratende Personen, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, auf Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit und entsprechende Vermittlungsmöglichkeiten,
– Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen durch Kinder und Jugendliche,
– Aufklärung über Möglichkeiten des Schutzes gegen Gewalt,
– Eröffnung und Verbesserung der Integrationschancen unter Berücksichtigung des Prinzips „Fördern und Fordern“,
– Förderung der Partizipation und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens,
– Hinweis auf die Bund-/Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen); nähere Auskünfte darüber erteilen die Internationale Organisation für Migration in Nürnberg, die Zentralen Rückkehrberatungsstellen und die Ausländerbehörden.

Auf den besonderen Betreuungsbedarf minderjähriger Kinder in Aufnahmeeinrichtungen soll – sofern keine Schulpflicht besteht – durch ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot eingegangen werden. 4Das Achte Buch Sozialgesetzbuch bleibt hiervon unberührt.

Im Landkreis Traunstein wird die Asylsozialberatung von den Fachkräften des Diakonischen Werks geleistet:
(verteillungsplanfibtsmaerz2021.pdf).