Masernschutzimpfung

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Die Nachweispflicht gilt für Personen, die nach 1970 geboren sind. Erkundigen Sie sich auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums, wenn Sie regelmäßig in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung, auch KiTa oder Schule ehrenamtlich tätig sind. https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte über eigenen Schutz nachdenken und sich informieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat alle Informationen zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher bei der Flüchtlingshilfe zusammengestellt.
Diese können Sie hier abrufen http://www.dguv.de/medien/inhalt/presse/hintergrund/fluechtling/dguv_infoblatt_fluechtlingshilfe.pdf

Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz.

Wenn Sie sich bei der Arbeiterwohlfahrt ehrenamtlich engagieren oder engagieren wollen, bieten wir Ihnen im Rahmen der vereinbarten ehrenamtlichen Tätigkeit über die AWO eine Haftpflicht- und Unfallversicherung an. Klären Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Ehrenamtskoordinatorin ab, melden Sie die Veränderungen im Ihrem Engagement.

Infektionsschutz

Ein Merkblatt mit Antworten auf Fragen über mögliche Infektionsgefährdungen bei der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe sowie weitere Antworten auf Fragen bezüglich der Haft- und Unfallversicherung finden Sie hier .